Sitzung: 24.04.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass sich die Stadt Roth bereit erklärt, das Eigentum und die Unterhaltung der genannten Anlagen nach ihrer Fertigstellung zu übernehmen. Gesetzliche Befugnisse zur Kostenumlegung auf Beteiligte werden dadurch nicht berührt (z. B. für die Unterhaltung der Feld- und Waldwege nach Art. 54 Abs. 3 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) oder der Gewässer III. Ordnung nach Art. 26 Abs. 2 Nr. 3 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i. V. m. § 40 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).