Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die anliegende 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Roth vom 29. Juli 2014 (Entwurf: 07.05.2018) wie folgt:

 

§ 2 Nr. 15 Ausschließlicher Aufgabenbereich

die Bestellung und die Abberufung des Datenschutzbeauftragten (Art. 37 Abs. 1 Buchst. a DSGVO, Art. 12 BayDSG), seines Stellvertreters (Art. 37 Abs. 2 DSGVO, Art. 12 BayDSG) sowie des Kassenverwalters, Stellvertretenden Kassenverwalters und des Weiteren Stellvertreters des Kassenverwalters (Art. 100 Abs. 2 GO).

 

§ 8 Bildung, (Vorsitz,) Auflösung

(3) 1Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister. Er wird im Verhinderungsfall von einem seiner Stellvertreter oder durch ein vom Ersten Bürgermeister bestimmtes ehrenamtliches Stadtratsmitglied vertreten (Art. 33 Abs. 2, Art. 39 Abs. 1 GO). 2Ist das ehrenamtliche Stadtratsmitglied bereits Mitglied des Ausschusses, nimmt dessen Vertreter für die Dauer der Übertragung den Sitz im Ausschuss ein. 3Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied (Art. 103 Abs. 2 GO).