Sitzung: 05.07.2018 Werkausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die anliegende Änderung der Betriebssatzung wie folgt:
§ 2 Nr. 1 Gegenstand des Unternehmens
Aufgabe der Stadtwerke Roth ist die Versorgung des Stadtgebietes mit
Strom, Gas und Wasser, die Abrechnung von Schmutzwassergebühren sowie der
Betrieb eines Freibades und von öffentlichen Parkdecks und Tiefgaragen. Hierzu
gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben-
und Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich
mit ihnen zusammengehören. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich
die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen.