Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die anliegende Änderung der Betriebssatzung wie folgt:

 

§ 2 Nr. 1 Gegenstand des Unternehmens

 

Aufgabe der Stadtwerke Roth ist die Versorgung des Stadtgebietes mit Strom, Gas und Wasser, die Abrechnung von Schmutzwassergebühren sowie der Betrieb eines Freibades und von öffentlichen Parkdecks und Tiefgaragen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammengehören. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen.