Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5, Anwesend: 10

Beschlussvorschlag:

Bis ein Gesamtkonzept vorliegt, empfiehlt der Werkausschuss dem Stadtrat, ab 1. September 2018 für alle Parkeinrichtungen, die Parkgebühr von Mo – Sa (06:00 – 18:00 Uhr) auf 0,50 € für die erste Stunde, für jede weitere Stunde 1,00 €, festzulegen. Mo – Sa (18:00 – 06:00 Uhr) 1,00 €, Sonn- und Feiertage 0,50 € pro Tag. Die maximale Parkgebühr pro Tag (Mo – Sa) beträgt 4,00 €. Die Miete für zugeordnet Dauerparker beträgt 45,00 € (Kufa, Schloss und Sieh-Dich-Für-Weg) bzw. 50,00 € pro Monat (Zentrum). Die Miete für nicht-zugeordnet Dauerparker beträgt 35,00 € (Kufa, Schloss u. Sieh-Dich-Für-Weg) bzw. 40,00 € pro Monat (Zentrum). Die Öffnungszeiten der einzelnen Parkeinrichtungen bleiben weiterhin bestehen.

 

Ein Beschluss konnte somit nicht gefasst werden. Laut des Vorsitzenden ist der Beschlussvorschlag bei Stimmengleichheit abgelehnt. Die Thematik wird in der nächsten Stadtratssitzung erneut beraten.