Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Anwesend: 26

Beschluss:

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. E 19 „Gartenweg“ wird aufgestellt. Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Übersichtsplan vom 21. Juni 2018 ersichtlich. Dieser wird Bestandteil des Beschlusses.

Die Kosten der Bauleitplanung hat der Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit einer Bauleitplanung abzuschließen. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, die Planungsleisungen sowie weitere für die Bauleitplanung erforderliche Gutachten an entsprechend qualifizierte Fachbüros zu vergeben.