Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2, Anwesend: 22

Beschluss:

Bis ein Gesamtkonzept der Parkraumbewirtschaftung für die Stadt Roth vorliegt, beschließt der Stadtrat, ab 1. November 2018 für die Parkeinrichtungen „Zentrum“, „Kufa“ und „Schloss“ bzw. ab 1. Januar 2019 für die Parkeinrichtung „Sieh-Dich-Für-Weg“ der Stadtwerke Roth, die folgende Gebührenstaffelung: Die ersten vier Stunden betragen 0,50 € (pro Stunde) und für jede weitere Stunde wird die Parkgebühr auf 1,00 € festgesetzt. Sonn- und Feiertage kosten pauschal 0,50 € pro Tag. Die maximale Parkgebühr pro Tag (Mo – Sa) beträgt 4,00 €. Die Miete für zugeordnete Dauerparker beträgt 45,00 € für die Parkeinrichtungen „Kufa“, „Schloss“ und „Sieh-Dich-Für-Weg“ bzw. 50,00 € pro Monat für die Parkeinrichtung „Zent-rum“. Die Miete für nicht zugeordnete Dauerparker beträgt 35,00 € für die Parkeinrichtungen „Kufa“, „Schloss“ und „Sieh-Dich-Für-Weg“ bzw. 40,00 € pro Monat für die Parkeinrichtung „Zentrum“. Die Öffnungszeiten der einzelnen Parkeinrichtungen bleiben weiterhin bestehen.

 

 

mehrheitlich abgelehnt        10 Ja   12 Nein           22 Anwesend

 

 

Beschluss:

Bis ein Gesamtkonzept der Parkraumbewirtschaftung für die Stadt Roth vorliegt, beschließt der Stadtrat, ab 1. November 2018 für die Parkeinrichtungen „Zentrum“, „Kufa“ und „Schloss“ bzw. ab 1. Januar 2019 für die Parkeinrichtung „Sieh-Dich-Für-Weg“ der Stadtwerke Roth, die folgende Gebührenstaffelung: Die ersten zwei Stunden betragen 0,50 € (pro Stunde) und für jede weitere Stunde wird die Parkgebühr auf 1,00 € festgesetzt. Sonn- und Feiertage kosten pauschal 0,50 € pro Tag. Die maximale Parkgebühr pro Tag (Mo – Sa) beträgt 4,00 €. Die Miete für zugeordnete Dauerparker beträgt 45,00 € für die Parkeinrichtungen „Kufa“, „Schloss“ und „Sieh-Dich-Für-Weg“ bzw. 50,00 € pro Monat für die Parkeinrichtung „Zentrum“. Die Miete für nicht zugeordnete Dauerparker beträgt 35,00 € für die Parkeinrichtungen „Kufa“, „Schloss“ und „Sieh-Dich-Für-Weg“ bzw. 40,00 € pro Monat für die Parkeinrichtung „Zentrum“. Die Öffnungs­zeiten der einzelnen Parkeinrichtungen bleiben weiterhin bestehen.