Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Roth billigt die Änderung des Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 67 „Östlich der Norisstraße“ in der Fassung vom 18.07.2018. Der künftige Änderungsbereich umfasst die Flurstücksnummern 1039/32 (Tfl.), 1039/33 (Tfl.), 1039/45 (Tfl.), 1039/46, 1039/52 (Tfl.), 1039/86, 1039/97 (Tfl.). Die gewerblichen Bauflächen auf Fl.Nr. 1093/45 sollen erweitert werden, die öffentlichen Grünflächen entlang der Allersberger Straße sollen umgeplant werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB und anerkannten Umweltverbände als Teil der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Regelung des § 4a Abs. 3 Satz 2 bis 4 BauGB werden nicht angewendet, auf eine Verkürzung der Auslegung wird verzichtet.