Sitzung: 04.09.2018 Umwelt- und Stadtplanungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Roth billigt die Änderung des
Geltungsbereiches der 6. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem
Grünordnungsplan Nr. 67 „Östlich der Norisstraße“ in der Fassung vom 18.07.2018.
Der künftige Änderungsbereich umfasst die Flurstücksnummern 1039/32 (Tfl.),
1039/33 (Tfl.), 1039/45 (Tfl.), 1039/46, 1039/52 (Tfl.), 1039/86, 1039/97
(Tfl.). Die gewerblichen Bauflächen auf Fl.Nr. 1093/45 sollen erweitert werden,
die öffentlichen Grünflächen entlang der Allersberger Straße sollen umgeplant
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
der Nachbargemeinden gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4
Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB und anerkannten Umweltverbände als Teil der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Regelung des § 4a Abs.
3 Satz 2 bis 4 BauGB werden nicht angewendet, auf eine Verkürzung der Auslegung
wird verzichtet.