Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, der Reduzierung des in der Zweckvereinbarung vom 27. März 1983 festgelegten Einleitungsanspruchs des Zweckverbands Rothsee in die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Roth von derzeit 15.000 E/EGW auf 13.000 E/EGW ab 1. Januar 2019 zuzustimmen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.