Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl in der Stadt Roth bei den Stadtwerken Roth mit Wirkung vom 1. Januar 2019, die nach der „Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände“ zulässigen Höchstsätze für die Wasserversorgung geltend zu machen sind.