Sitzung: 08.01.2019 Umwelt- und Stadtplanungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Mit
dem erneuten Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom
14.12.2018 besteht Einverständnis.
Die
Verwaltung wird beauftragt nach § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen. Die Regelungen des § 4 a Abs. 3 werden angewendet: Die Dauer der
Auslegung wird auf 2 Wochen verkürzt. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf den Kreis der Betroffenen
beschränkt, somit wird nur das Landratsamt Roth beteiligt. Die Öffentlichkeit
wird beteiligt.
Es
können nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben
werden.