Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Mit dem erneuten Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 14.12.2018 besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt nach § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Regelungen des § 4 a Abs. 3 werden angewendet: Die Dauer der Auslegung wird auf 2 Wochen verkürzt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf den Kreis der Betroffenen beschränkt, somit wird nur das Landratsamt Roth beteiligt. Die Öffentlichkeit wird beteiligt.

Es können nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.