Sitzung: 29.01.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27
Beschluss:
Nach Anhörung des Prüfberichts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beschließt der Stadtrat die Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt:
1. Für
die Stadt Roth
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben 75.031.779,38 €
2. Für
die Städtler’sche Wohltätigkeitsstiftung
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben 38,78 €
3. Der
Werkleitung wird für das Jahr 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
4. Dem Ersten Bürgermeister wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.