Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27

Beschluss:

Nach Anhörung des Prüfberichts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beschließt der Stadtrat die Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt:

1.    Für die Stadt Roth
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben              75.031.779,38 €

2.    Für die Städtler’sche Wohltätigkeitsstiftung
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben                            38,78 €

3.    Der Werkleitung wird für das Jahr 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

4.    Dem Ersten Bürgermeister wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.