Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschluss:

Das Einvernehmen zu der erforderlichen Befreiung analog § 3 der Stellplatzsatzung wird in Verbindung mit der beantragten Nutzung erteilt. Diese Zustimmung gilt nicht für anderweitige Nutzungen. Das LRA wird gebeten, im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens, einen entsprechenden Hinweis in die Baugenehmigung aufzunehmen, dass die Befreiung vom Nachweis des Stellplatzmehrbedarfes nur für dieses konkrete Bauvorhaben gilt, die Befreiung bei Aufgabe der Nutzung oder Änderung der Nutzung erlischt und dass die Befreiung auch keinen fiktiven Stellplatz-Bestand auslöst.