Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt

der Bauausschuss folgende Widmung:

 

  1. Straßenname:             Stichstraße an der Grimmstraße zwischen Hs.Nr. 61

und Hs.Nr. 67

  1. Straßengrundstück:    Fl.Nr. 790/2 Gemarkung Eckersmühlen
  2. Anfangspunkt:             SO-Ecke Fl.Nr. 802/2 Gemarkung Eckersmühlen

(0,000 km)

  1. Endpunkt:                    SO-Seite Fl.Nr. 802/1 und SW-Seite Fl.Nr. 803                                                                     je Gemarkung Eckersmühlen (0,056 km)

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Die Straße ist 56 m lang und wird in dem bestehenden Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 231 als Stichstraße im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen der Gemarkung Eckersmühlen eingetragen.