Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss stimmt dem Vorentwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Südlich der Belmbracher Straße“ samt Kurzbegründung in der Fassung vom 20.02.2019 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB, durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht einzuschränken.