Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt;

a)    Ab 1. April 2019 werden in den Städtischen Kindertageseinrichtungen die Elternbeiträge für Kinder, die im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben, um den Zuschussbetrag von 100 Euro pro Monat gesenkt.
Die Stadt Roth geht in Vorleistung bis zu dem Zeitpunkt der Sonderabschlagszahlung der Regierung, die im Juni 2019 ausgezahlt werden soll.
Künftig gilt der Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

b)    Die vorliegende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Städtischen Kindertageseinrichtungen wird entsprechend dem Entwurf vom 26.3.2019 beschlossen.