Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28

Beschluss:

Entsprechend Art. 6 Abs.1 u. 2 i.V. m. Art. 7 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Stadtrat folgende Umstufung zur Ortsstraße:

 

  1. Straßenname:             Obere Glasschleife
  2. Straßengrundstück:    Fl.Nrn. 1187/62, 1187/14 und 1187/61 je Gemarkung Roth
  3. Anfangspunkt:             NO-Ecke Fl.Nr. 1187/8 Gemarkung Roth (0,000 km)
  4. Endpunkt:                    NO-Ecke Fl.Nr. 1187/63 Gemarkung Roth (0,157 km)

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Die Straße ist 157 m lang und erhält die Nr. 706 im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen der Gemarkung Roth.

Auf die bisher als Eigentümerweg gewidmete Straße zur Nebenerwerbssiedlung (Obere Glasschleife), Fl.Nr. 1187/14 Gemarkung Roth – im Bestandsverzeichnis für Eigentümerwege unter Nr. 3 geführt, ist der Vermerk „gelöscht“ einzutragen.