Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Stadtbauamt sieht grundsätzlich keine von der Stadt Roth wahrzunehmenden öffentlichen Belange, welche durch die Bauleitplanung der Gemeinde Georgensgmünd berührt sein könnten.

Eine Beschlussfassung durch den Umwelt- und Stadtplanungsausschuss ist nicht erforderlich.