Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Um mögliche Beeinträchtigungen für das Stadtgebiet Roth auszuschließen, beschließt der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss, gegen die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Industriegebiet Allersberg West I“ Einwendungen zu erheben und wie folgt vorzubringen:

 

 

Planungsrechtliche Stellungnahme der Nachbargemeinde Stadt Roth:

 

Aus Sicht der Stadt Roth wird das geplante Industriegebiet mit den angedachten logistikintensiven Betrieben signifikant mehr Verkehr erzeugen. Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Autobahn A 9 ist zu befürchten, dass Ausweichstrecken über die St 2237 und die B2 a gesucht werden könnten. In der Folge könnte im Stadtgebiet von Roth mehr Verkehr generiert werden. Damit verbunden wären erhöhte Luft- und Lärmemissionen in Roth.

Es ist weiter zu befürchten, dass es in Folge des vom Plangebiet ausgehenden Verkehrs über den Kreisverkehr zu einem Rückstau auf der St 2237 kommt, wenn Schwerlastverkehr vom Industriegebiet „An der Lände“ in den Kreisverkehr einbiegt. Es könnte infolgedessen auch zu Auswirkungen auf die Freigabezeiten der Einmündung des Industriegebietes „An der Lände“ in die St 2237 kommen. Wir schlagen vor, im weiteren Verfahren eine Verkehrsprognose für die vorgesehene Ansiedlung erstellen zu lassen.

 

Der Stadt Roth liegen keine Unterlagen über die Schmutz- und Abwassermengen und die Schmutz- und Abwasserqualität vor, die laut Planung in die Kläranlage Roth geleitet werden sollen. Hier sind nähere Angaben zu eingeleiteten Schmutz- und Abwassermengen erforderlich. Auf das Erfordernis einer entsprechenden vertraglichen Regelung zwischen der Stadt Roth und dem ZV Rothsee wird hingewiesen.

 

Die Stadt Roth ist Unterlieger des Brunnbachs. Unterlagen über die Einleitungsmenge und ‑geschwindigkeit liegen nicht vor. Die Hochwasserabführung könnte negative Auswirkungen im Stadtgebiet von Roth nach sich ziehen.

 

Die Stadt Roth weist auf das westlich angrenzende Wasserschutzgebiet hin.