Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Um mögliche Beeinträchtigungen für das Stadtgebiet Roth auszuschließen, beschließt der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss, gegen die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Industriegebiet Allersberg West II“ Einwendungen zu erheben und wie folgt vorzubringen:

 

Planungsrechtliche Stellungnahme der Nachbargemeinde Stadt Roth:

 

Aus Sicht der Stadt Roth wird das geplante Industriegebiet mit den angedachten logistikintensiven Betrieben signifikant mehr Verkehr erzeugen. Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Autobahn A 9 ist zu befürchten, dass Ausweichstrecken über die St 2237 und die B2 a gesucht werden könnten. In der Folge könnte im Stadtgebiet von Roth mehr Verkehr generiert werden. Damit verbunden wären erhöhte Luft- und Lärmemissionen in Roth.

Es ist weiter zu befürchten, dass es in Folge des vom Plangebiet ausgehenden Verkehrs über den Kreisverkehr zu einem Rückstau auf der St 2237 kommt, wenn Schwerlastverkehr vom Industriegebiet „An der Lände“ in den Kreisverkehr einbiegt. Es könnte infolgedessen auch zu Auswirkungen auf die Freigabezeiten der Einmündung des Industriegebietes „An der Lände“ in die St 2237 kommen. Wir schlagen vor, im weiteren Verfahren eine Verkehrsprognose für die vorgesehene Ansiedlung erstellen zu lassen.

 

Die Planung konkretisiert nicht, welcher Kläranlage das Schmutzwasser zugeführt werden soll. Für den Fall, dass die Kläranlage Roth gemeint ist, weisen wir darauf hin, dass der Stadt Roth keine Unterlagen über die Abwassermengen und die Abwasserqualität vorliegen, die eingeleitet werden sollen. Hier sind nähere Angaben zu eingeleiteten Schmutz- und Abwassermengen erforderlich. Für diesen Fall wird vorsorglich auf das Erfordernis einer entsprechenden vertraglichen Regelung zwischen der Stadt Roth und dem ZV Rothsee hingewiesen.

 

Die Stadt Roth ist Unterlieger des Brunnbachs. Unterlagen über die Einleitungsmenge und ‑geschwindigkeit liegen nicht vor. Die Hochwasserabführung könnte negative Auswirkungen im Stadtgebiet von Roth nach sich ziehen.

 

Die Stadt Roth weist auf das westlich angrenzende Wasserschutzgebiet hin.