Sitzung: 03.09.2019 Umwelt- und Stadtplanungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Um mögliche Beeinträchtigungen für das Stadtgebiet Roth auszuschließen,
beschließt der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss, gegen die Aufstellung des
Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 28 „Industriegebiet
Allersberg West II“ Einwendungen zu erheben und wie folgt vorzubringen:
Planungsrechtliche Stellungnahme der Nachbargemeinde Stadt Roth:
Aus Sicht der Stadt Roth wird das geplante Industriegebiet mit den
angedachten logistikintensiven Betrieben signifikant mehr Verkehr erzeugen. Bei
erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Autobahn A 9 ist zu befürchten, dass
Ausweichstrecken über die St 2237 und die B2 a gesucht werden könnten. In der
Folge könnte im Stadtgebiet von Roth mehr Verkehr generiert werden. Damit
verbunden wären erhöhte Luft- und Lärmemissionen in Roth.
Es ist weiter zu befürchten, dass es in Folge des vom Plangebiet
ausgehenden Verkehrs über den Kreisverkehr zu einem Rückstau auf der St 2237
kommt, wenn Schwerlastverkehr vom Industriegebiet „An der Lände“ in den Kreisverkehr
einbiegt. Es könnte infolgedessen auch zu Auswirkungen auf die Freigabezeiten
der Einmündung des Industriegebietes „An der Lände“ in die St 2237 kommen. Wir
schlagen vor, im weiteren Verfahren eine Verkehrsprognose für die vorgesehene
Ansiedlung erstellen zu lassen.
Die Planung konkretisiert nicht, welcher Kläranlage das Schmutzwasser
zugeführt werden soll. Für den Fall, dass die Kläranlage Roth gemeint ist,
weisen wir darauf hin, dass der Stadt Roth keine Unterlagen über die
Abwassermengen und die Abwasserqualität vorliegen, die eingeleitet werden
sollen. Hier sind nähere Angaben zu eingeleiteten Schmutz- und Abwassermengen
erforderlich. Für diesen Fall wird vorsorglich auf das Erfordernis einer
entsprechenden vertraglichen Regelung zwischen der Stadt Roth und dem ZV
Rothsee hingewiesen.
Die Stadt Roth ist Unterlieger des Brunnbachs. Unterlagen über die Einleitungsmenge und ‑geschwindigkeit liegen nicht vor. Die Hochwasserabführung könnte negative Auswirkungen im Stadtgebiet von Roth nach sich ziehen.
Die Stadt Roth weist auf das westlich angrenzende Wasserschutzgebiet hin.