Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Bauausschuss folgende Widmung zur Ortsstraße:

 

  1. Straßenname:             An der Gredl
  2. Straßengrundstück:    Fl.Nrn. 730/10 und 730/18 je Gemarkung Roth
  3. Anfangspunkt:             NO-Ecke Fl.Nr. 730/34 Gemarkung Roth (0,000 km)
  4. Endpunkt:                    O-Seite Fl.Nr. 730 Gemarkung Roth (0,070 km)

4.1                                     SO-Ecke Fl.Nr. 730/13 Gemarkung Roth (0,134 km)

4.2                                     W-Seite der Fl.Nrn. 730/35 und 730/16

                                          je Gemarkung Roth (0,206 km)

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Die Verlängerung der Straße beträgt 206 m und wird im bestehenden Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 700 der Gemarkung Roth als Ortsstraße eingetragen. Die Gesamtlänge der Ortsstraße An der Gredl beträgt somit 332 m im Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 700 der Gemarkung Roth.