Sitzung: 10.03.2020 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Entsprechend Art. 6 Abs.1 u. 2 i.V. m. Art. 7 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Bauausschuss folgende Umstufung zur Ortsstraße und der daraus zu berichtigenden Widmung des beschränkt öffentlichen Weges.
Ortsstraße:
- Straßenname: Am Stadtpark
- Straßengrundstück: Tfl. aus Fl.Nrn. 677/10, 624 und Fl.Nr. 579/22 je Gem. Roth
- Anfangspunkt: SO-Ecke Fl.Nr. 579/16 Gemarkung Roth (0,000 km)
SO-Ecke Fl.Nr. 579/24 Gemarkung Roth (0,083 km) - Stich
- Endpunkt: SW-Ecke Fl.Nr. 582/7 Gemarkung Roth (0,351 km)
N-Seite Fl.Nr. 579 Gemarkung Roth (0,122 km) - Stich
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Die Straße ist nun 351 m lang und ist unter der Nr. 177 bereits im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen der Gemarkung Roth eingetragen.
Beschränkt öffentlicher Weg:
- Straßenname: nördlicher Lohbettenweg
- Straßengrundstück: Tfl. aus Fl.Nr. 677/10 Gemarkung Roth
- Anfangspunkt: SW-Ecke Fl.Nr. 582/3 Gemarkung Roth (0,000 km)
- Endpunkt: SO-Ecke Fl.Nr. 582/3 Gemarkung Roth (0,068 km)
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Der beschränkt öffentliche Weg ist nun 68 m lang und ist unter der Nr. 20177 bereits im Bestandsverzeichnis für beschränkt öffentliche Wege der Gemarkung Roth eingetragen.