Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

Entsprechend Art. 6 Abs.1 u. 2 i.V. m. Art. 7 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Bauausschuss folgende Umstufung zur Ortsstraße und der daraus zu berichtigenden Widmung des beschränkt öffentlichen Weges.

 

Ortsstraße:

 

  1. Straßenname:             Am Stadtpark
  2. Straßengrundstück:    Tfl. aus Fl.Nrn. 677/10, 624 und Fl.Nr. 579/22 je Gem. Roth
  3. Anfangspunkt:             SO-Ecke Fl.Nr. 579/16 Gemarkung Roth (0,000 km)

SO-Ecke Fl.Nr. 579/24 Gemarkung Roth (0,083 km) - Stich

  1. Endpunkt:                    SW-Ecke Fl.Nr. 582/7 Gemarkung Roth (0,351 km)

N-Seite Fl.Nr. 579 Gemarkung Roth (0,122 km) - Stich

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Die Straße ist nun 351 m lang und ist unter der Nr. 177 bereits im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen der Gemarkung Roth eingetragen.

 

Beschränkt öffentlicher Weg:

 

  1. Straßenname:             nördlicher Lohbettenweg
  2. Straßengrundstück:    Tfl. aus Fl.Nr. 677/10 Gemarkung Roth
  3. Anfangspunkt:             SW-Ecke Fl.Nr. 582/3 Gemarkung Roth (0,000 km)
  4. Endpunkt:                    SO-Ecke Fl.Nr. 582/3 Gemarkung Roth (0,068 km)

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Der beschränkt öffentliche Weg ist nun 68 m lang und ist unter der Nr. 20177 bereits im Bestandsverzeichnis für beschränkt öffentliche Wege der Gemarkung Roth eingetragen.