Sitzung: 31.03.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Beschluss:
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 60 „An der Heinrich-Hertz-Straße“ wird geändert und erweitert. Der Änderungsbereich ist im Planblatt vom 20.02.2020 ersichtlich und entspricht einem Teilbereich des ursprünglichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 60 „An der Heinrich-Hertz-Straße“. Das Planblatt wird Bestandteil des Beschlusses. Die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sind anzuwenden. Von der Umweltprüfung nach § 2 BauGB wird abgesehen. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.