Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E18 „Wohnen an der Zwillach“ in der Fassung vom 25.09.2020 wird gebilligt. Der Geltungsbereich wird um die Flurstücke Nr. 228, 321 (Tfl.), 322 (Tfl.), 323 (Tfl.), 324 (Tfl.), 420 (Tfl.), 421, 422, 423 und 424, Gemarkung Eckersmühlen, vergrößert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.