Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5, Anwesend: 29

Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E18 „Wohnen an der Zwillach“ in der Fassung vom 26.01.2021 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden angemessen auf zwei Wochen verkürzt.