Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

1.    Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss beschließt, für den Bebauungsplan Nr. 91 „Südlich der Norisstraße“ folgende Rahmenbedingungen festzuschreiben:

Es wird ein Gewerbegebiet (GE) gem. § 8 BauNVO festgesetzt. Nicht zulässig sind Lebensmittelmärkte und sonstige Einzelhandelsbetriebe (ausgenommen untergeordnete Verkaufsflächen in direktem räumlichem und funktionalem Zusammenhang mit ansässigen Handwerksbetrieben), Bordelle und Krematorien. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 8 Abs. 3 BauGB werden ebenfalls ausgeschlossen. Der Nachweis, dass Nutzungen, die in besonderem Maße Schwerverkehr erzeugen (wie Speditionen etc.), zugelassen werden können, ist durch ein entsprechendes Fachbüro zu erbringen.

Für das Maß der baulichen Nutzung werden als Höchstmaße für die Grundflächenzahl (GRZ) 0,8, für die Gebäudehöhe 20,00 m über Straßenoberkante sowie eine offene Bauweise festgesetzt. Ferner wird angeregt, zu prüfen, ob die Fläche oder Teile davon auch kleinteiliger entwickelt werden können. Es wird festgesetzt, dass die Dächer entweder zu begrünen bzw. mit Photovoltaikmodulen zu bestücken sind.

Es werden zur Sicherung der Durchgrünung Mindestpflanzgebote für die überbaubare Fläche und der Stellplätze festgesetzt, wie im angrenzenden Gewerbegebiet III. Die Eingrünung des Gewerbegebietes erfolgt in Fortführung des bestehenden Grünstreifens entlang der Norisstraße, jedoch mit erforderlichen Einfahrten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer einen Vertrag abzuschließen, mit dem Inhalt, dass der Grundstückseigentümer die Planung sowie alle anfallenden Gutachten eigenständig beauftragt, der Stadt aber ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Gutachter und ein Mitspracherecht bei der Planung und der Abstimmung bei den einzelnen Gutachten gewährt.

 

2.    Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung, Gespräche zwischen dem Grundstückseigentümer, dem Vorstand des Tierschutzvereins Roth und der Stadt Roth anzuberaumen, um die weitergehenden Entwicklungsmöglichkeiten des Tierheims zu erörtern.