Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 10, Anwesend: 22

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, bei der Ausweisung von neuen Baugebieten die Festsetzung einer verbindlichen Quote für geförderten Wohnraum von 20 % in der Form, dass bei der Errichtung von mehr als 20 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau oder bei mehr als 20 Reihen- und/oder Doppelhäusern, 20 Prozent der Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau bereit zu stellen sind.

Diese Quotenregelung soll bei den anstehenden Bauleitplanverfahren „Westring-West“, „Abenberger Höhe“ und „LEONI-Gelände“ sowie bei zukünftigen Bauleitverfahren für Wohnbauflächen angewandt werden.

Bestehende Bauleitpläne zur Schaffung von Wohnbauflächen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.