Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die anliegende Satzung (Stand: 23.09.2021) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) zu genehmigen. Gleichzeitig wird dem bei der Neukalkulation der Friedhofsgebühren angewandten kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 2 % zugestimmt.