Sitzung: 21.12.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28
Beschluss:
Nach Anhörung des Prüfberichts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beschließt der Stadtrat die Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt:
1.
Für die Stadt Roth
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben 70.991.854,93 €
2. Für die Städtler`sche Wohltätigkeitsstiftung
Summe der
bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben 38,48
€
3.
Der Werkleitung wird für das Jahr 2020 gem. Art.
102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
4. Dem Ersten Bürgermeister wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.