Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28

Beschluss:

Nach Anhörung des Prüfberichts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beschließt der Stadtrat die Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt:

 

1.    Für die Stadt Roth
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben                   70.991.854,93 €

2.    Für die Städtler`sche Wohltätigkeitsstiftung

Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben                              38,48 €

3.   Der Werkleitung wird für das Jahr 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

4.   Dem Ersten Bürgermeister wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.