Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss beschließt, zum Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern vom 14. Dezember 2021 wie folgt Stellung zu nehmen:

 

„Mit der Teilfortschreibung des LEP soll auf gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen, auf eine nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt und auf eine nachhaltige Mobilität hingewirkt werden.

 

Auf einer Fläche von 96 km² leben im Stadtgebiet Roth rd. 26.500 Einwohner (Stand 01.07.2021). Lt. aktuellen Bevölkerungsprognosen wird die Bevölkerung in Roth stagnieren (Bayerisches Landesamt für Statistik, Demographie-Spiegel für Bayern 2019). Der Anteil von Wald und Landwirtschaft beträgt im Stadtteil etwa 57 % bzw. 17 %. Die Stadt Roth ist durch ihre Waldflächen, Talräume und Grünzüge in Natur und Landschaft eingebettet. Innerhalb des Stadtgebietes befinden sich große Flächen Bannwald, die einen deutlichen Beitrag zu gesunden Lebensverhältnisse leisten.

 

Die Stadt Roth mit ihren Ortsteilen verfolgt die Ziele der bewussten Nachverdichtung, des Flächensparens und der, bei Bedarf, behutsamen Flächeninanspruchnahme. Für ein attraktives Lebensumfeld soll eine nachhaltige, gesundheits- und umweltverträgliche Entwicklung stattfinden. Der Aspekt des Flächensparens wird in der Teilfortschreibung des LEP berücksichtigt, was seitens der Stadt Roth sehr begrüßt wird.

Auch die Anpassung an den Klimawandel, die in der Teilfortschreibung des LEP forciert wird, hat sich die Stadt mit einem Klimaschutzbeschluss zum Ziel gesetzt. Für den Aspekt des Klimaschutzes wurde im vergangenen Jahr eigens eine Stelle der Klimaschutzmanagerin geschaffen, die bereits besetzt und in Projekte eingebunden ist.

 

Der Freizeit- und Erholungswert der Waldflächen hat in der Stadt Roth einen großen Stellenwert. Der Ausbau von Infrastruktur bedeutet oftmals einen Eingriff in Natur und Landschaft. Dies muss immer im Verhältnis zu gesunden Lebensverhältnissen stehen und betrachtet werden.

 

In Bezug auf den Ausbau der Schieneninfrastruktur und der Verbindung von Teilräumen untereinander ist die Stadt Roth u.a. an der Machbarkeitsstudie zum möglichen Ausbau der S-Bahn –Verbindung zwischen Roth und Hilpoltstein konstruktiv beteiligt.

Auch im bevorstehenden Raumordnungsverfahren für einen Standort eines neuen ICE-Werkes, von dem ein möglicher Standort in direkter Nähe des Ortsteiles Harrlach (Standort „Allersberg/Pyrbaum/Roth-Harrlach“) ist, wird sich die Stadt Roth entsprechend äußern. Der genannte Standort würde die massive Rodung von großen Flächen des Bannwaldes bedeuten. Dies hätte nicht ausgleichbare Auswirkungen auf den Natur-, Landschafts- und Erholungsraum und somit auf gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung. Der Bannwald ist für das Stadtklima und aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung unersetzlich.

 

Eine Standortsuche für den Ausbau der Schieneninfrastruktur sollte unbedingt im Zeichen des Klimaschutzes und der gesunden Umwelt stehen. Die Stadt Roth sieht die erhebliche Inanspruchnahme und Abholzung des Bannwaldes für die Stärkung des Schienenverkehrs kritisch. Die Stadt hat sich mit Beschluss im Juli 2021 gegen das ICE-Instandhaltungswerk am möglichen Standort „Allersberg/Pyrbaum/Roth-Harrlach“ ausgesprochen.

 

Ein nachhaltiger Ausbau der Infrastruktur für eine Mobilitätswende, bzw. Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen ist notwendig, muss aber stets in Relation zu den – in diesem Fall massiven – Eingriffen in intakte Naturräume stehen. Es muss eine gleichwertige Betrachtung von Umwelt- und wirtschaftlichen Kriterien stattfinden.

 

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.“