Sitzung: 29.03.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass die geringfügigen Abweichungen des tatsächlichen Ausbaus der Erschließungsanlage Stichstraße II Hofstetten von den Festsetzungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes E 8 Hofstetten mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und somit eine Erschließungsbeitragspflicht entstehen kann.