Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

In einer Stellungnahme an die Nachbargemeinde Allersberg zum Bauleitplanverfahren „15. Änderung des Flächennutzungsplans und 2. Änderung des Landschaftsplans im Bereich Sondergebiet Logistik Allersberg West I" werden im Zuge der Zweiten Erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB folgende Bedenken vorgetragen:

 

„Nachdem in den bisherigen Verkehrsgutachten nur Knotenpunkte im Gemeindegebiet Allersberg betrachtet wurden, regt die Stadt Roth an, im Zuge einer weiteren Verkehrsuntersuchung mindestens einen zusätzlichen Knotenpunkt im Stadtgebiet Roth, z.B. im Kreuzungsbereich St 2237/An der Lände, untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse der bisher untersuchten Knotenpunkte lassen nach Ansicht der Stadt Roth keine Schlüsse auf die Auswirkungen im Stadtgebiet (Verkehrsbelastung, Schleichwege, Lärm- und Luftemissionen) zu, weshalb die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des durch das Sondergebiet Logistik Allersberg West I erzeugten Verkehrs auf das Stadtgebiet Roth nicht ausgeräumt sind.

 

Es bestehen weiterhin Bedenken gegen die Entsorgung des Abwassers. Wir bitten um Klarstellung der Formulierung und der Anzahl der Gebiete, für die bereits abgestimmte EW Werte vorliegen. Nach Auffassung der Stadt Roth liegen für den Ortsteil Altenfelden und das geplante Gewerbegebiet Allersberg West II abgestimmte EW Werte aus dem wasserrechtlichen Verfahren zur Auflassung der Kläranlage Altenfelden vor. Für das Sondergebiet Logistik Allersberg West I und für evtl. weitere Baugebiete liegen keine Zahlen vor, sodass ein Konzept der Abwasserentsorgung über den ZV Rothsee zur Kläranlage Roth für das Sondergebiet Logistik Allersberg West I gefordert wird. Dieses Konzept sollte auch Angaben über Abwassermengen, anzuschließende Flächen und Art der Verschmutzung machen, wenn Niederschlagswasser von stark verschmutzten Flächen in die Kläranlage Roth abgeleitet werden müssen.

 

Ferner bestehen Bedenken gegen die vage Formulierung, der Markt Allersberg werde bei der Auswahl der anzusiedelnden Firmen auf den Anfall höherer oder unüblicher Belastungen oder Mengen achten. Um die Abwässer rechtssicher und umweltgerecht entsorgen zu können, sind konkrete Festlegungen zu treffen.“