Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

In einer Stellungnahme an die Nachbargemeinde Allersberg zum Bauleitplanverfahren „16. Änderung des Flächennutzungsplans und 3. Änderung des Landschaftsplans im Bereich des Gewerbegebietes "Allersberg West II" werden im Zuge der Zweiten Erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB folgende Bedenken vorgetragen:

 

„Nachdem in den bisherigen Verkehrsgutachten nur Knotenpunkte im Gemeindegebiet Allersberg und damit aus Sicht der Stadt Roth nicht alle relevanten Verkehrsknotenpunkte betrachtet wurden, regt die Verwaltung an, diesen Aspekt aufzugreifen und im Zuge einer weiteren Verkehrsuntersuchung mindestens einen weiteren Knotenpunkt im Stadtgebiet Roth, z.B. im Kreuzungsbereich St 2237/An der Lände untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse der bisher untersuchten Knotenpunkte lassen nach Ansicht der Verwaltung keine Schlüsse auf die Auswirkungen im Stadtgebiet (Verkehrsbelastung, Schleichwege, Lärm- und Luftemissionen) zu, weshalb wir unsere vorgetragenen Bedenken nicht berücksichtigt sehen.“