Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. R4 „Odinstraße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. R4 „Odinstraße“ wird dahingehend geändert, dass der Bereich, auf dem das geplante neue Feuerwehrgebäude errichtet werden sollte, sowie die Flächen der Äußeren Abenberger Straße (St 2220) und der Lohengrinstraße, und das Grundstück Fl.Nr. 476/2, Gemarkung Rothaurach aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden. Weiterhin werden im Osten des Geltungsbereichs kleinere Anpassungen an der Geltungsbereichsgrenze vorgenommen, die sich an den örtlichen Gegebenheiten, wie realen Abgrenzungen der Verkehrsflächen und Ähnlichem, orientieren. Der geänderte Geltungsbereich ergibt sich aus der beiliegenden Planzeichnung und ist die Grundlage des weiteren Bauleitplanverfahrens.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. R4 „Odinstraße“ in der Fassung vom 15.07.2022 wird gebilligt. Das Aufstellungsverfahren soll in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB überführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) wird nicht angewendet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird jedoch nicht eingeschränkt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.