Sitzung: 09.08.2022 Umwelt- und Stadtplanungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung Nr. R4 „Odinstraße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. R4
„Odinstraße“ wird dahingehend geändert, dass der Bereich, auf dem das geplante
neue Feuerwehrgebäude errichtet werden sollte, sowie die Flächen der Äußeren
Abenberger Straße (St 2220) und der Lohengrinstraße, und das
Grundstück Fl.Nr. 476/2, Gemarkung Rothaurach aus dem Geltungsbereich
herausgenommen werden. Weiterhin werden im Osten des Geltungsbereichs kleinere
Anpassungen an der Geltungsbereichsgrenze vorgenommen, die sich an den
örtlichen Gegebenheiten, wie realen Abgrenzungen der Verkehrsflächen und
Ähnlichem, orientieren. Der geänderte Geltungsbereich ergibt sich aus der
beiliegenden Planzeichnung und ist die Grundlage des weiteren
Bauleitplanverfahrens.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. R4 „Odinstraße“ in der Fassung vom 15.07.2022 wird gebilligt. Das Aufstellungsverfahren soll in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB überführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) wird nicht angewendet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird jedoch nicht eingeschränkt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.