Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Beschluss:

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. R4 „Odinstraße“ in der Fassung vom 24.08.2022 wird gebilligt.

Das Aufstellungsverfahren soll in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB überführt werden. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) wird nicht angewendet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird jedoch nicht eingeschränkt.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.