Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Beschluss:

Der Stadtrat fasst zur Energieeinsparung in städtischen Liegenschaften, Verwaltung, Feuerwehrhäuser (ohne vermietete Wohnungen) ab sofort und vorerst bis zum 31.03.2023 folgende, über die von der Bundesregierung am 24.08.2022 beschlossene Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) hinausgehenden Maßnahmen, folgende Beschlüsse.

 

Die Umsetzung kann nur erfolgen, wenn sie technisch machbar und sicherheitstechnisch und hygienisch möglich sind. Die Maßnahmen werden schrittweise umgesetzt.

 

Beleuchtung im Außenbereich

-     Die An- und Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung werden entsprechend verändert (später an und früher aus).

-     Die bei der Straßenbeleuchtung bereits eingestellte Reduzierung der Leistung (um 50 %) ab 23.00 Uhr wird auf 21.00 Uhr vorverlegt.

 

Organisatorisch

-     Aufklärung und Information aller Mitarbeiter*innen bezüglich Lichtnutzung, Standby-Funktionen, Raumtemperatur, Lüftungsverhalten usw.

-     Gegebenenfalls Dienstanweisung bzw. Handlungsanweisungen.

 

Fristen

-     Abweichend von den Beschlüssen der Bundesregierung gelten die hier beschlossenen und die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen bis zum 31.03.2023.

 

Bauliche Maßnahmen

-     Die Verwaltung prüft mit der Elektroabteilung, welche Gebäude kurzfristig auf LED Beleuchtung umgestellt werden können.

-     Alle Brunnen werden bereits ab dem 01.09.2022 abgeschaltet und winterfest gemacht.