Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Anwesend: 25

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Notwendigkeit städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen gem. § 141 Abs. 3 BauGB.

Der Stadtrat beschließt die Festlegung des geplanten Untersuchungsgebietes für die vorbereitenden Untersuchungen, wie in der Anlage 1 dargestellt. Die Anlage 1 wird Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB im festgelegten Untersuchungsgebiet durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlussfassung gem. § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.