Beschluss:
Der Vorsitzende stellt gem. § 35 Abs. 1 i.V.m. § 26 der GeschOStr 2008 die Genehmigung der Niederschriften des Werkausschusses vom 02.09.2014 fest.
Einwendungen bestehen keine.
Beschluss:
Der Vorsitzende stellt gem. § 35 Abs. 1 i.V.m. § 26 der GeschOStr 2008 die Genehmigung der Niederschriften des Werkausschusses vom 02.09.2014 fest.
Einwendungen bestehen keine.