Sitzung: 25.10.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Beschluss:
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
In Abänderung des Stadtratsbeschlusses vom 25. November 2003 werden aufgrund der Einführung der Umsatzbesteuerung zum 1. Januar 2023 ab dem 1. Januar 2023 folgende Nettoentgelte festgesetzt:
Belegung einer Einfachturnhalle sowie einem Hallenteil
einer Mehrfachhalle pro Stunde für Erwachsene 10,92 €
Belegung einer Einfachturnhalle sowie einem Hallenteil
einer Mehrfachhalle pro Stunde für Jugendliche bis 18 Jahren
sowie für den Versehrtensport 5,04 €
Den Nettoentgelten wird der jeweils gültige Umsatzsteuersatz (derzeit 19 %) aufgeschlagen.