Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Beschluss:

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

In Abänderung des Stadtratsbeschlusses vom 25. November 2003 werden aufgrund der Einführung der Umsatzbesteuerung zum 1. Januar 2023 ab dem 1. Januar 2023 folgende Nettoentgelte festgesetzt:

 

Belegung einer Einfachturnhalle sowie einem Hallenteil

einer Mehrfachhalle pro Stunde für Erwachsene                                         10,92 €

 

Belegung einer Einfachturnhalle sowie einem Hallenteil

einer Mehrfachhalle pro Stunde für Jugendliche bis 18 Jahren

sowie für den Versehrtensport                                                                      5,04 €

 

Den Nettoentgelten wird der jeweils gültige Umsatzsteuersatz (derzeit 19 %) aufgeschlagen.