Sitzung: 20.12.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Beschlussvorschlag:
Nach Anhörung des Prüfberichts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 beschließt der Stadtrat die Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt:
- Für die Stadt Roth
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben 77.355.835,20 €
- Für die Städtler´sche Wohltätigkeitsstiftung
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben 2.983,88 €
- Der Werkleitung wird für das Jahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
- Dem Ersten Bürgermeister wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.