Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

„Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Bauausschuss folgende Widmung zur Ortsstraße:

 

1. Straßenname:                     Hofstetten Stich 2

2. Straßengrundstück:            Fl.Nr. 865/6 Gemarkung Eckersmühlen

3. Anfangspunkt:                     NW-Ecke Fl.Nr. 866 Gemarkung Eckersmühlen (0,000 km)

4. Endpunkt:                            NW-Ecke Fl.Nr. 865/5 Gemarkung Eckersmühlen (0,056 km)

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Die Straße ist 56 m lang und wird in dem bestehenden Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 256 als Stich 2 im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen der Gemarkung Eckersmühlen eingetragen.“