Der Vorsitzende stellt gem. § 35 Abs. 1 i.V.m. § 26 der GeschOStr 2008 die Genehmigung der Niederschrift des Bauausschusses vom 05.08.2014 fest.
Einwendungen bestehen keine.
Der Vorsitzende stellt gem. § 35 Abs. 1 i.V.m. § 26 der GeschOStr 2008 die Genehmigung der Niederschrift des Bauausschusses vom 05.08.2014 fest.
Einwendungen bestehen keine.