Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29

Beschluss:

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

In Abänderung des Stadtratsbeschlusses vom 25. Oktober 2022 werden die Entgelte in der Fassung des Beschlusses vom 25. November 2003 für zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2024 unverändert beibehalten. Danach werden aufgrund der um zwei  weitere Jahre verschobenen Einführung der Umsatzbesteuerung ab dem 1. Januar 2025 folgende Nettoentgelte festgesetzt:

 

Belegung einer Einfachturnhalle sowie einem Hallenteil

einer Mehrfachhalle pro Stunde für Erwachsene                                         10,92 €

 

Belegung einer Einfachturnhalle sowie einem Hallenteil

einer Mehrfachhalle pro Stunde für Jugendliche bis 18 Jahren

sowie für den Versehrtensport                                                                       5,04 €

 

Den Nettoentgelten wird der jeweils gültige Umsatzsteuersatz (derzeit 19 %) aufgeschlagen.