Sitzung: 31.01.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29
Beschluss:
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
In Abänderung des Stadtratsbeschlusses vom 25. Oktober 2022 werden die Entgelte in der Fassung des Beschlusses vom 25. November 2003 für zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2024 unverändert beibehalten. Danach werden aufgrund der um zwei weitere Jahre verschobenen Einführung der Umsatzbesteuerung ab dem 1. Januar 2025 folgende Nettoentgelte festgesetzt:
Belegung einer Einfachturnhalle sowie einem Hallenteil
einer Mehrfachhalle pro Stunde für Erwachsene 10,92 €
Belegung einer Einfachturnhalle sowie einem Hallenteil
einer Mehrfachhalle pro Stunde für Jugendliche bis 18 Jahren
sowie für den Versehrtensport 5,04 €
Den Nettoentgelten wird der jeweils gültige Umsatzsteuersatz (derzeit 19 %) aufgeschlagen.