Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Das Einvernehmen zu der Maßnahme und der Abweichung im Sinne des § 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Roth wird erteilt. Das LRA wird gebeten, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, einen entsprechenden Hinweis in die Baugenehmigung aufzunehmen, dass die Befreiung vom Nachweis des Stellplatzmehrbedarfes nur für dieses konkrete Bauvorhaben gilt, die Befreiung bei Aufgabe der Nutzung oder Änderung der Nutzung erlischt und das die Befreiung auch keinen fiktiven Stellplatz-Bestand auslöst.