Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Das Einzelhandelskonzept in der Fassung vom 16.10.2023 wird im Rahmen der Selbstbindung beschlossen und bildet im Ergebnis eine Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels in Bebauungsplänen im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und anhand von definierten Zielen und Grundsätzen eine rasche grundsätzliche Bewertung zukünftiger Vorhaben im Kontext der Stadtentwicklung. Das Einzelhandelskonzept ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.