Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28

Beschluss:

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Das Einzelhandelskonzept in der Fassung vom 13.11.2023 wird im Rahmen der Selbstbindung beschlossen und bildet im Ergebnis eine Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels in Bebauungsplänen im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und anhand von definierten Zielen und Grundsätzen eine rasche grundsätzliche Bewertung zukünftiger Vorhaben im Kontext der Stadtentwicklung. Das Einzelhandelskonzept ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.