Sitzung: 19.12.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Anwesend: 31
Beschlussvorschlag:
Nach Anhörung des Prüfberichts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beschließt der Stadtrat die Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt:
- Für die Stadt Roth
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben 89.674.986,64 €
- Für die Städtler´sche Wohltätigkeitsstiftung
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben 89,11 €
- Der Werkleitung wird für das Jahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
- Dem Ersten Bürgermeister wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.