Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Anwesend: 31

Beschlussvorschlag:

Nach Anhörung des Prüfberichts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beschließt der Stadtrat die Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt:

 

  1. Für die Stadt Roth

Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben                 89.674.986,64 €

 

  1. Für die Städtler´sche Wohltätigkeitsstiftung

Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben                              89,11 €

 

  1. Der Werkleitung wird für das Jahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

 

  1. Dem Ersten Bürgermeister wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.