Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Anwesend: 31

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die anliegende Satzung (Stand: 13.12.2023) zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Roth sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) zum 1. Januar 2024.