Beschluss:
Der Vorsitzende stellt gem. § 37 Abs. 1 i.V.m. § 28 GeschOStr 2020 die Genehmigung der Niederschrift des Kulturausschusses vom 15.05.2023 fest.
Einwendungen bestehen keine.
Beschluss:
Der Vorsitzende stellt gem. § 37 Abs. 1 i.V.m. § 28 GeschOStr 2020 die Genehmigung der Niederschrift des Kulturausschusses vom 15.05.2023 fest.
Einwendungen bestehen keine.