Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Entsprechend Art. 6 Abs.1 und 2 i. V. m. Art. 7 Abs.1 und Art. 6 Abs. 8 i. V. m. Art. 7 Abs. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Bauausschuss folgende Aufstufung zur Ortsstraße:

 

1.

Straßenname:

Elisabeth-Selbert-Straße

2.

Straßengrundstück:

Fl.Nr. 1622/20 Gemarkung Roth

3.

Anfangspunkt:

N-Ecke Fl.Nr. 1620/1 Gemarkung Roth (0,000km)

4.

Endpunkt:       

N-Ecke Fl.Nr. 1622/19 Gemarkung Roth (0,073km)

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Die Straße ist 73 m lang und wird im Bestandsverzeichnis der Blatt-Nr. 273 „Elisabeth-Selbert-Straße“ ergänzt (Beschlussvorlage 2024/0116).

Auf die bisher als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Straße „Verlängerung vom Kindergartenweg beim Edisonweg“, ehemals Fl.Nr. 1622/19 Gem. Roth – im Bestandsverzeichnis unter der Blatt Nr. 20166 geführt, ist der Vermerk „gelöscht“ einzutragen. Die weiterhin bestehende, aber betroffene Widmung „Kindergartenweg von der Röntgenstraße zum Edisonweg“ Blatt Nr. 20139 muss durch den verschmolzenen Flächenteil (von Fl.Nr. 1622/19 zu 1622/20) verkürzt und angepasst werden (Beschlussvorlage 2024/0118).