Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Bauausschuss folgende Widmungsänderungen:

 

1. Der beschränkt-öffentliche Weg „Kindergartenweg von der Röntgenstraße zum Edisonweg“ mit der Blatt Nr. 20139 verkürzt sich auf eine Länge von 144 m und erhält den neuen Endpunkt: N-Ecke Fl.Nr. 1622/19 Gem. Roth.

 

2. Der beschränkt-öffentliche Weg „Geh- und Radweg am Edisonweg“ erhält die Blatt Nr. 1084. Er beginnt an der N-Ecke Fl.Nr. 1620/4 Gem. Roth und endet nach 24 m an der SW-Ecke Fl.Nr. 1620/4 Gem. Roth.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth.